Haftungsrisiken für Unternehmen

VERSCHÄRFUNGEN BEIM NACHWEISGESETZ.

Das Nachweisgesetz als Arbeitgeber-Risiko

Das Nachweisgesetz von 1995 wurde novelliert, um die Rechte der Arbeitnehmer in einer modernen Arbeitswelt zu stärken.
Seit dem 01. August 2022 verlangt der Gesetzgeber mit der Verschärfung des Nachweisgesetzes, dass viele (neue) Informationen durch den Arbeitgeber innerhalb enger Fristen bei Eingehen eines Arbeitsverhältnisses erteilt und dokumentiert werden. Das betrifft auch die betriebliche Altersversorgung, die ebenfalls zu den wesentlichen Arbeitsbedingungen zählt, über die Informiert werden muss.


Damit Unternehmen zukünftige Schadenersatzansprüche und Nachzahlungen vermeiden, gibt es wichtige Themen, die berücksichtigt werden müssen. Als Arbeitgeber müssen Sie sicherstellen, dass die Verpflichtungen nach dem Nachweisgesetz arbeitsrechtlich und haftungssicher erfüllt werden. 


Urteil: Bundesarbeitsgericht / Nachweisgesetz

In einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 22. November 2016 (Az.: 3 AZR 439/15) wurde klargestellt, dass der Arbeitgeber nach dem Nachweisgesetz verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer schriftlich mitzuteilen, ob und in welcher Höhe er sich an einer BAV beteiligt. Diese Mitteilung muss dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses zugehen.
Das BAG hat in diesem Urteil auch festgestellt, dass die schriftliche Mitteilung des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung ist, da sie ihm ermöglicht, sich über die Modalitäten der BAV zu informieren und gegebenenfalls weitere Schritte zu unternehmen.


Arbeitgeber sollten daher sicherstellen, dass sie ihre Verpflichtungen nach dem Nachweisgesetz erfüllen und ihren Mitarbeitern fristgerecht schriftliche Mitteilungen zur BAV zukommen lassen. Durch die Erfüllung dieser Pflichten können rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden und das Vertrauen der Mitarbeiter in den Arbeitgeber gestärkt werden.




Dokumentation und Nachweise sind mittlerweile essenziell. Vermeiden Sie

Schadensersatzansprüche durch durch eine fachgerechte Dokumentation der betrieblichen Versorgung und schützen Sie Ihr Unternehmen vor rechtlichen Risiken.


GLEICHBEHANDLUNGSGRUNDSATZ

Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes als Arbeitgeber-Risiko

In unserer Beratungspraxis treffen wir immer wieder auf solche Fälle, in denen einige Mitarbeiter benachteiligt wurden und keine betriebliche Altersversorgung erhalten haben, obwohl gleichgestellte Mitarbeiter diese Leistung erhielten. Diese ungleiche Behandlung kann zu erheblichen Nachzahlungen führen, insbesondere wenn mehrere Mitarbeiter oder ausgeschiedene Mitarbeiter davon erfahren und ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Es ist daher entscheidend, den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden. Zudem kann eine Ungleichbehandlung auch in der Belegschaft zu Frustration und Verwirrung führen.


Urteil: Bundesarbeitsgericht / Gleichbehandlung

Herr K. und Herr Z. waren beide als Unternehmensberater bei der Unternehmen Erfolg GmbH angestellt und hatten identische Aufgaben. Während Herr Z. eine großzügige betriebliche Altersversorgungszusage erhielt, wurde Herr K. diesbezüglich nicht berücksichtigt. Kurz vor seinem Ruhestand erfuhr Herr K. von der Altersversorgungszusage, die Herr Z. erhalten hatte. Daraufhin forderte Herr K. unter Berufung auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dieselbe Altersvorsorge von seinem Arbeitgeber. Obwohl sich die Unternehmen Erfolg GmbH zunächst gegen diese Forderung wehrte, entschied das Gericht zugunsten von Herrn K. und die Firma musste die betriebliche Altersvorsorge für ihn nachfinanzieren. BAG, Urteil vom 11. Dezember 2007 – 3 AZR 249/06

Dieses Beispiel zeigt wie wichtig es ist, als Arbeitgeber den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten.


Unsere Lösung für Unternehmen:


Unser Büro hat sich seit über 15 Jahren insbesondere auf die Beratung im Bereich der betrieblichen Versorgung spezialisiert. Unser Ziel ist es, Unternehmen zu unterstützen, ihre Mitarbeiter bestmöglich zu fördern und gleichzeitig den Betrieb vor künftigen Ansprüchen zu schützen. 
In Zusammenarbeit mit führenden Rechtsanwaltskanzleien bieten wir Ihnen umfassende Erläuterungen und Beratung zu diesen Themen. Unser Konzept deckt alle rechtlich relevanten Aspekte ab, um Ihr Unternehmen in diesem Bereich zukunftssicher aufzustellen und vor möglichen Ansprüchen zu schützen.


Nutzen Sie unsere Erfahrung: 

  • Rechtssichere Überprüfung von bestehenden Versorgungen unter Berücksichtigung vom Gleichbehandlunsgrundsatz
  • Übernahme der Fachgerechten Dokumentation unter Berücksichtigung vom Nachweisgesetz
  • Rechtssichere Ausarbeitung eines Konzeptes
  • Optionale Einführung von betrieblichen Vorsorgesystemen zur Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität sowie der Erstellung einer Firmeneignen Mitarbeiter-Benefit-Broschüre, die alle bestehenden Benefits im Unternehmen zusammenfasst
  • Ein fester Ansprechpartner für Ihre gesamte Abwicklung und Betreuung der betriebliche Vorsorge
  • Komplette Abwicklung und Prüfung aus einer Hand



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